Montag, 14. Juli 2014

SH: Filterpflicht für große Anlagen ab sofort gültig

Kiel - Ab dem heutigen Dienstag gilt für große Schweinehaltungsanlagen in Schleswig-Holstein eine Filterpflicht. Sie betrifft Betriebe ab 2.000 Mastschweinen-, 750 Sauen- oder 6.000 Ferkelplätzen: